Pilzinfektionen

Pilze kommen ubiquitär in der Umwelt vor. Sie besiedeln auch den Menschen und können dort Infektionen auslösen. Während oberflächliche Pilzinfektionen, ausgelöst durch z.B. Hefepilze oder Dermatophyten, häufiger vorkommen, ist der Mensch vor lebensbedrohlichen systemischen Pilzinfektionen in der Regel durch ein intaktes Immunsystem geschützt. Die Mehrzahl dieser Infektionen betrifft Menschen mit eingeschränkter Funktion des Immunsystems und wird von nur wenigen der ca. 150.000 weltweit verbreiteten Pilzarten verursacht. Je nach Gattung sind die fungalen Erreger in der Lage, sich in verschiedenen Teilen des menschlichen Körpers auszubreiten: u.a. in Knochen, Gelenken, Haut, Magen sowie Lunge oder im zentralen Nervensystem.

Neben Cryptococcus und Aspergillus gehören die Vertreter der Gattung Candida zu den häufigsten humanpathogenen Pilzen. Von den ca. 150 Candida-Arten verursachen nur eine Handvoll schwerwiegende systemische Infektionen bei Immungeschwächten: C. albicans, C. glabrata, C. parapsilosis und C. tropicalis. Seit 2009 breitet sich darüber hinaus C. auris weltweit rasch aus. Viele C.-auris-Stämme sind gegen gängige Antimykotika resistent und es treten zunehmend multiresistente und panresistente Stämme auf. Neben den Resistenzen begünstigen die Toleranz gegenüber Desinfektionsmitteln und Hitze sowie die Fähigkeit zur Besiedlung von Haut und glatten Oberflächen die Ausbreitung von C. auris.

C. auris wird von den US Centers for Disease Control (CDC) als dringende Bedrohung eingestuft und auf der Prioritätenliste für Pilzerreger von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in die höchste Risikoklasse eingeordnet.

Literatur

Candida auris | Candida auris (C. auris) | CDC  (abgerufen am 30.05.2024)

WHO fungal priority pathogens list to guide research, development and public health action. Geneva: World Health Organization; 2022. Licence: CC BY-NC-SA 3.0 IGO.

Nachweismethoden

Methode
Parameter
PCR
EURORealTime C. auris ECH-R
 *) Nur für Forschungszwecke, nicht zur In-vitro-Diagnostik im Sinne der EU-Richtlinie 98/79/EG.
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